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Brandenburg 2001 Volksentscheide



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Brandenburger Bürger haben im September 2001 eine Volksinitiative zur Aufnahme von Volksentscheiden in das Grundgesetz gezeichnet.
Außer der Registrierung ist nichts passiert.

Landtag Brandenburg - 3. Wahlperiode Drucksache 3/35062

Wortlaut und Begründung der Vorlage:
"Wir fordern die Landesregierung Brandenburg auf, sich im Bundesrat für die Aufnahme einer Bestimmung über Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid auf Bundesebene in das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland einzusetzen.
Folgende Eckpunkte sollen dabei Berücksichtigung finden:
1. Die Bürger haben ein Initiativrecht zu Sachfragen, die in die Zuständigkeit des Deutschen Bundestages fallen. Vorlagen, die finanzielle Auswirkungen auf den Bundeshaushalt haben, sind zulässig, solange sie nicht sein Gleichgewicht stören.
2. Bei Volksabstimmungen entscheidet - wie bei Wahlen - die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.
3. Verfassungsänderungen sind zu allen Fragen zulässig, zu denen der Deutsche Bundestag und der Bundesrat Verfassungsänderungen beschließen dürfen. Sie sollen jedoch schwieriger durchsetzbar sein. Deshalb soll in diesen Fällen die für ein Volksbegehren erforderliche Unterschriftenzahl höher liegen oder eine qualifizierte Mehrheit der abgegebenen Stimmen beim Volksentscheid gelten.
Begründung
Wir Brandenburger Bürger möchten uns auf allen politischen Ebenen an Informations-, Beratungs- und Entscheidungsprozessen durch direktdemokratische und weitere Mitbestimmungsrechte beteiligen. Nach Artikel 20 des Grundgesetzes wird die Staatsgewalt vom Volke ‘in Wahlen und Abstimmungen’ ausgeübt. Ein halbes Jahrhundert nach der feierlichen Niederlegung dieses Grundsatzes ist es dringend an der Zeit, seinen zweiten Teil (die ‘Abstimmungen’) mit Leben zu erfüllen und so das Grundgesetz zu vervollständigen.
Dabei zeigen wir Brandenburger Bürger in Form von Eckpunkten, wie wir uns künftige direkte Demokratie wünschen. Denn die Erfahrung in den Bundesländern lehrt, dass zwar überall die rechtliche Möglichkeit von Volksbegehren und Volksentscheiden besteht. Davor sind aber meist derart hohe Hürden aufgerichtet, dass diese Instrumente direkter Demokratie in der Staatspraxis bisher kaum eine Rolle gespielt haben. Auf Bundesebene soll nun nicht wiederum solche eher symbolische Politik betrieben werden, sondern wir möchten praktisch nutzbare demokratische Beteiligungsrechte.
Gerade weil die Volksgesetzgebung ein natürliches Mittel der Opposition ist, kommt es darauf an, für sie faire Bedingungen zu schaffen.
Die Einführung bundesweiter Volksentscheide soll es uns Bürgern erleichtern, sich in die politische Willensbildung einzubringen. Volksentscheide stellen ein Mittel zur freien Gestaltung und zur effektiven Kontrolle wichtiger Sachverhalte dar. Eine vermehrte Nutzung direktdemokratischer Instrumente kann so dazu beitragen, Entfremdung und Politikverdrossenheit einzudämmen. Sie soll weg von der Zuschauerdemokratie und hin zur Teilhabedemokratie führen. So können eine neue Kultur der politischen Auseinandersetzung und ein neues Bewusstsein für die notwendige Übernahme von Verantwortung für unser Gemeinwesen entstehen."
Bericht:
A. Allgemeines
Die Vorlage der Volksinitiative "Für Volksentscheide ins Grundgesetz" (vgl. Anlage 1)
war dem Präsidenten des Landtages am 17. August 2001 mit 29 319 Eintragungen in den Unterschriftsbögen übergeben worden. Davon weisen nach Mitteilung des Landesabstimmungsleiters 28 311 keinerlei Mängel auf.
Der Hauptausschuss behandelte den Gegenstand der Volksinitiative nach § 9 Abs. 6 Volksabstimmungsgesetz (VAGBbg) in seiner 29. Sitzung am 18. Oktober 2001, stellte das Vorliegen der förmlichen Voraussetzungen nach § 6 VAGBbg sowie die Zulässigkeit nach § 5 VAGBbg fest und bestimmte den Hauptausschuss als den zuständigen Ausschuss nach § 9 Abs. 6 Satz 2 VAGBbg. In derselben Sitzung wurden die Vertreter der Volksinitiative gemäß § 12 Abs. 1 VAGBbg angehört. Der Standpunkt der Vertreter ist dieser Beschlussempfehlung gemäß § 12 Abs. 2 Satz 2 VAGBbg beigefügt (vgl. Anlage 2).
Die abschließende Beratung im Hauptausschuss erfolgte in seiner 30. Sitzung am 8. November 2001.
B. Beratung
Die Volksinitiative "Für Volksentscheide ins Grundgesetz" will mit ihrer Vorlage einen Anstoß zur Änderung des Grundgesetzes geben und zielt deshalb auf eine entsprechende Bundesratsinitiative ab. Sie stützt ihre Hoffnung auf die notwendige parlamentarische Mehrheit im Deutschen Bundestag auf die Aussagen der dort vertretenen Parteien - mit Ausnahme von CDU und CSU - zur grundsätzlichen Befürwortung der Einführung einer bundesweiten Volksgesetzgebung. Als Vorbild für eine bundesweite Volksgesetzgebung hält die Volksinitiative das dreistufige Brandenburger Modell aus Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid
für empfehlenswert und übertragbar. Die Einführung einer Volksinitiative auf Bundesebene ohne Volksbegehren und Volksentscheid wird für unzureichend gehalten, weil den Bürgern dann das Recht, selbst zu entscheiden, fehlen würde.

Landtag Brandenburg - 3. Wahlperiode Drucksache 3/35064
Der Hauptausschuss empfiehlt dem Landtag mehrheitlich gegen die Stimmen aus den Oppositionsfraktionen, die Vorlage der Volksinitiative "Für Volksentscheide ins Grundgesetz" abzulehnen.
Ein wesentlicher Ablehnungsgrund bestand in dem fehlenden imperativen Mandat des Landtages an die Landesregierung. Dem wurde seitens der Fraktion der PDS entgegengehalten, dass das Parlament allerdings Erwartungshaltungen gegenüber der Landesregierung aussprechen kann. Die Fraktion der DVU hielt Volksabstimmungen mit dem parlamentarischen Regierungssystem für vereinbar.
Gunter Fritsch
Berichterstatter und
Vorsitzender des Hauptausschusses
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